Heizungsgesetz 2026: Öl und Gas bleiben, Grün-Gas steigt

Die Regierungskoalition aus Christlich Demokratische Union Deutschlands / Christlich-Soziale Union in Bayern und der Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat sich auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes geeinigt.

Im Mittelpunkt steht eine deutliche Lockerung der bisherigen Vorschriften. Künftig sollen wieder alle Heizungsarten, einschließlich Öl- und Gasheizungen, zulässig sein – allerdings unter strengeren Vorgaben zur Nutzung klimafreundlicher Energieträger.

Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere umweltfreundliche Heizsysteme bis mindestens 2029 bestehen.

Lockerung des Gebäudeenergiegesetzes: Alle Heizsysteme wieder zulässig

Die bisherigen Regelungen des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampelkoalition sollen aufgehoben werden. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn erklärte, dass künftig wieder sämtliche Heizungsarten erlaubt seien – auch Öl- und Gasheizungen in Wohngebäuden.

Gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann stellte er die Eckpunkte der Reform vor.

Dennoch bleibt eine zentrale Vorgabe bestehen:
Neue Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Steigende Grün-Gas-Quote: Mehr Klimafreundlichkeit bei fossilen Heizungen

Obwohl Öl- und Gasheizungen weiterhin installiert werden dürfen, sind sie künftig an strengere ökologische Bedingungen geknüpft.

Das Prinzip der „Bio-Treppe“

Neue fossile Heizsysteme müssen schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Dieses Modell wird als sogenannte Grün-Gas-Quote bezeichnet. Dabei wird beispielsweise:

  • Biomethan dem Erdgas beigemischt
  • Synthetische Kraftstoffe eingesetzt

Ab dem Jahr 2029 soll der Anteil klimafreundlicher Energieträger mindestens zehn Prozent betragen. Bis 2040 ist eine weitere Erhöhung in drei gesetzlich festgelegten Stufen vorgesehen.

Die Bundesregierung betont, dass die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetz weiterhin gelten. Besonders der Gebäude- und Verkehrssektor haben in der Vergangenheit ihre Emissionsziele mehrfach verfehlt. Sollte der Gebäudesektor im Jahr 2030 erneut hinter den Vorgaben zurückbleiben, sind zusätzliche Anpassungen geplant.

Förderung für Wärmepumpen bleibt bis 2029 gesichert

Wer seine alte Heizungsanlage ersetzen oder von Anfang an auf eine klimafreundliche Lösung setzen möchte, kann weiterhin mit staatlicher Unterstützung rechnen.

Die Förderung für Systeme wie:

  • Wärmepumpen
  • andere erneuerbare Heiztechnologien

soll mindestens bis Ende 2029 garantiert bleiben.

Der Gesetzentwurf soll bis Ostern ausgearbeitet und spätestens zum 1. Juli verabschiedet werden. Ursprünglich hatten die Koalitionsparteien angekündigt, die Eckpunkte bereits bis Ende Januar vorzulegen.

Neues „Fair-Löhne-Gesetz“: Öffentliche Aufträge nur mit Tarifbindung

Neben der Heizungsreform einigte sich die Koalition auch auf ein weiteres zentrales Vorhaben: das sogenannte Fair-Löhne-Gesetz.

Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind. Das bedeutet, dass sie ihre Beschäftigten nach geltenden Tarifverträgen bezahlen müssen.

Eingeschränkter Geltungsbereich

Der Anwendungsbereich des Gesetzes fällt jedoch kleiner aus als ursprünglich geplant. Der Bereich der Lieferleistungen wird ausgenommen. Dadurch reduziert sich der Geltungsumfang laut CDU/CSU-Fraktion um etwa ein Drittel.

Die Tarifpflicht soll somit künftig nur noch für:

  • Bauaufträge des Bundes
  • Dienstleistungsaufträge des Bundes

gelten.

Kritik von der Opposition

Scharfe Kritik kam von der Partei Die Linke. Deren Arbeitsmarktexperte Pascal Meiser warf der Koalition vor, durch Ausnahmeregelungen Schlupflöcher geschaffen zu haben. Seiner Ansicht nach werde das ursprünglich versprochene umfassende Tariftreuegesetz damit deutlich abgeschwächt.

Er sprach von einem Erfolg für Arbeitgeberverbände, die weitere Ausnahmen durchgesetzt hätten.

Fazit: Mehr Flexibilität, aber klare Klimavorgaben

Mit dem neuen Heizungsgesetz verfolgt die Bundesregierung einen ausgewogeneren Ansatz zwischen Klimaschutz und technologischer Offenheit. Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin erlaubt, müssen jedoch zunehmend klimafreundliche Brennstoffe einsetzen.

Die Kombination aus:

  • steigender Grün-Gas-Quote
  • 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe
  • fortgesetzter Förderung von Wärmepumpen
  • Sicherung tarifgebundener öffentlicher Aufträge

zeigt, dass die Koalition sowohl ökologische als auch soziale Ziele miteinander verbinden möchte.

Ob die neuen Regelungen ausreichen, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt?

Ja. Auch nach dem neuen Heizungsgesetz dürfen Öl- und Gasheizungen in Wohngebäuden installiert werden – jedoch mit steigender Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe.

Wie hoch ist die Mindestquote für erneuerbare Energien?

Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wie lange gibt es Fördermittel für Wärmepumpen?

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme ist mindestens bis 2029 gesichert.

Leave a Comment